Stadt Memmingen:Ehrenamt & Vereine

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Ehrenamt und Vereine

Informationen rund um das Ehrenamt und das Vereinsangebot für Kinder und Jugendliche

im Zeitraum vom 15.12.2023 bis 14.01.2024: Wie vor drei Jahren gibt es wieder unter allen interessierten* Teilnehmenden eine Verlosung von insgesamt 50 Geschenkgutscheinen (*die Teilnahme am Gewinnspiel ist optional). Mit Hilfe Ihrer/Eurer Rückmeldungen möchten wir den aktuellen Bedarf überprüfen (Herausforderungen in der Jugendarbeit? Wo wird mehr Hilfe benötigt? …) und gegebenenfalls anpassen, um so die Jugendverbände und die ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit möglichst gut unterstützen und fördern zu können. 

 

  • "Jugendleiter-Grundkurs (Juleica)" der Evangelischen Jugend Memmingen

3. bis 7. April 2023 (im Pfeifferhof in Rot a.d. Rot)

"Die Anmeldung erfolgt wie immer über unseren Veranstaltungskalender in den Evangelischen Terminen, der auch auf unserer Homepage verlinkt ist. Hier muss lediglich die betreffende Veranstaltung ausgewählt und das Anmeldeformular angeklickt uns ausgefüllt werden." (Anmeldeschluss: 22.02.2023)

  • "Jugendleiter-Grundkurs (Juleica)" der Katholischen Jugendstelle Memmingen

10. bis 14. April 2023 (Jugendhaus Waldmühle in Böhen)

Anmeldeschluss: 26.03.2023

Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz ergibt sich eine Änderung für alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind: Es ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Das Stadtjugendamt Memmingen bietet auf dieser Seite alle nötigen Informationen und Anträge hierzu, um Vereine und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, diese neue Regelung umzusetzen.

Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beim Einwohnermelde- und Passamt

Der § 72a SGB VIII wurde durch das neue Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 neu gefasst. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig bestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen. Davon sind auch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter betroffen.

Es geht keinesfalls darum, alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen unter einen Generalverdacht zu stellen: Anliegen des Gesetzgebers ist es, das erweiterte Führungszeugnis als ein Element zu etablieren, um Kinder und Jugendliche vor verurteilen Straftätern zu schützen.

Auch bisher hatte jeder Verein/Träger die Pflicht, die Eignung von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen zu prüfen bzw. einzuschätzen. Die Neuregelung des § 72a SGB VIII soll als ein Teil eines Präventionskonzeptes und als Anstoß zu einem besseren Verständnis von präventivem Kinderschutz verstanden werden, das auch in der Verantwortung der einzelnen Vereine und Träger liegt. Deshalb soll bei Personen, die Minderjährige unmittelbar beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis genommen werden. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Memmingen als öffentlichem Träger der Jugendhilfe und der Vereinen/freien Trägern stellt Verbindlichkeit her.

Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung obliegt dem örtlichen Jugendamt. Zu diesem Zweck hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Memmingen in seiner Sitzung vom 05.11.2014 beschlossen:

  • Das erweiterte Führungszeugnis wird im Regelfall eingeholt.
  • In begründeten Einzelfällen kann vom erweiterten Führungszeugnis abgesehen werden.
  • Zwischen den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt der Stadt Memmingen werden schriftliche Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII getroffen werden.

Diese Memminger Regelungen basieren auf den allgemeinen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschuss vom 12.03.2013 in der Fassung vom 17.09.2013. In einer Übergangsfrist bis zum 01.08.2015 sollen bisher eingesetzte neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Betroffen sind alle freien Träger der Jugendhilfe, die eine direkte oder indirekte öffentliche Förderung über die Stadt Memmingen erhalten, Kirchen/ Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und deren Kindertagesstätten, Kinder-/Ministranten-/Jugendgruppen, die Wohlfahrtsverbände, der Stadtjugendring und seine Mitglieder, Sportvereine, die Jugendarbeit leisten oder mit der Jugendhilfe kooperieren (also: Förderung erhalten) und private freie Träger wie z. B. Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertagesstätten.

Im Bereich der öffentlichen Träger sind es Behörden und städtische Einrichtungen die im Rahmen SGB VIII arbeiten und z. B. die Volkshochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Im Bereich der direkten Kinder- und Jugendhilfeleistungen haben die Träger und Vereine bereits seit längerem entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt Memmingen geschlossen; im Bereich der Kindertageseinrichtungen und des Jugendamts mit offenen Jugendeinrichtungen, Jugendsozialarbeit an Schulen, KoKi-Frühe Hilfen sowie Familienberatungsstelle ist die Vorlage der Führungszeugnisses seit Jahren Standard.

Auch Vereine, die nicht mit Jugendhilfe oder Jugendarbeit kooperieren und nicht zu den freien Trägern gehören, jedoch Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind aufgefordert sich freiwillig selbst zu verpflichten.

Die Verantwortung eines Vereinsvorstandes, die Eignung der Mitarbeiter einzuschätzen und Vorkehrungen zu treffen Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen, besteht schon jetzt . Das erweiterte Führungszeugnis ist eine Möglichkeit, mit der man ausschließen kann, dass einschlägig vorbestrafte ehrenamtliche Mitarbeiter Kinder und Jugendliche betreuen.

Nein, die Ausstellung ist für alle ehrenamtlich tätigen Personen kostenfrei. Der Verein/Träger bescheinigt mit Unterschrift und Stempel auf dem Vordruck die ehrenamtliche Tätigkeit ( Einzelbestätigung/Sammelbestätigung. Mit dieser Bescheinigung können die in der ehrenamtlich Tätigen das erweiterte Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen (siehe Anträge und Vordrucke für Kostenbefreiung zum Download rechts oben auf dieser Seite).

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 2 BZRG ist beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Ehrenamtliche aus Memmingen wenden sich an das Einwohnermelde- und Passamt in der Großzunft alle anderen an die Einwohnermeldeämter ihrer Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft. In der Regel dauert es zwischen ein bis zwei Wochen zwischen Antragstellung und Zusendung durch das Bundesamt für Justiz.

Beantragung Führungszeugnis beim Einwohnermelde- und Passamt

Das erweiterte Führungszeugnis wird -auch bei Sammelanträgen- immer und ausschließlich der antragstellenden Person zugeschickt. Diese kann es dann dem Verein/Träger vorlegen.

Wichtig: Das Zeugnis muss nur vorgelegt werden, der Verein Träger darf es nicht einbehalten. Es verbleibt beim Ehrenamtlichen und kann somit auch zur Vorlage bei anderen Vereinen genutzt werden.

Ja! Nicht jede Eintragung ist relevant für den Kinder- und Jugendschutz: bei uns in Memmingen besteht deshalb auch die Möglichkeit, sich beim Stadtjugendamt nach Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses kostenlos ein „Negativzeugnis“ ausstellen zu lassen, in dem bestätigt wird, daß keine vom § 72 a SGB VIII erfassten Eintragungen aus dem vorgelegten erweiterten Führungszeugnis hervorgehen.

(Ulmerstraße 2, Mewo-Gebäude, 2. OG, Zimmer-Nr. 202 oder 3. OG, Zimmer-Nr. 309).

§ 72a Abs. 1 S. 1 SGB VIII erfasst folgende Straftatbestände des StGB (Stand: Dez. 2021):

  • § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
  • § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in   Einrichtungen
  • § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • §§ 176 bis 176b Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • §§ 177 bis 179 Tatbestände der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
  • § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • § 180a Ausbeutung von Prostituierten
  • § 181a Zuhälterei
  • § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • § 183 Exhibitionistische Handlungen
  • § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • §§ 184 bis 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften 
  • § 184d Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Telemedien
  • § 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornografischer Darbietungen
  • §§ 184f-g Verbotene und jugendgefährdende Prostitution
  • § 184i Sexuelle Belästigung
  • § 184j Straftaten aus Gruppen
  • § 184k Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 184l Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
  • § 201a Abs. 3 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • §§ 232 bis 233a Tatbestände des Menschenhandels
  • § 234 Menschenraub
  • § 235 Entziehung Minderjähriger
  • § 236 Kinderhandel

Es genügt, eine Liste der eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisse zu führen, in der der Name des Ehrenamtlichen, das Datum der Ausstellung, sowie das Vorlagedatum hinterlegt sind. Diese Liste unterliegt einer datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das heißt, sie darf nur den dafür im Verein beauftragten Personen zugänglich sein. Ausgeschiedene Ehrenamtliche sind aus der Liste zu löschen. Das Jugendamt stellt hierfür eine Excel-Vorlage zur Verfügung (siehe Downloads rechts oben auf dieser Seite). Bei Ablauf der Gültigkeit werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Liste farblich hervorgehoben. In den Vereinen sollte ein Ansprechpartner benannt werden, dem die Führungszeugnisse vorgelegt werden und der die Liste führt.

Entsprechend der Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses soll das Zeugnis im Regelfall von allen Ehrenamtlichen verlangt werden, zumal man keine „Verdachtskultur“ entstehen lassen möchte und Betreuungsverhältnisse, z. B. in Zeltlagern, variieren können. Ausnahmen sind möglich (siehe unten).

Ja. Eine Vereinbarung kann jedoch nicht jeden Einzel- oder Ausnahmefall regeln und beschreiben. Die Vereine und Träger selbst kennen ihre eigenen Strukturen und Veränderungen am besten – die verantwortliche Entscheidung obliegt Ihnen selbst.

Die Möglichkeit, Tätigkeiten im Einzelfall zu prüfen und Ausnahmen von der Vorlagepflicht zu machen, wurde im Gespräch mit den Vereins-/Verbandsvertretern aus Memmingen als oft schwierig oder nicht praktikabel erachtet; trotzdem können Vereine/Träger eine Ausnahme zulassen, wenn

  • die Art des Kontakts kein oder nur ein minimales Gefährdungspotential aufweist
  • die Intensität des Kontakts kein oder nur ein minimales Gefährdungspotential aufweist
  • die Dauer des Kontakts kein oder nur ein minimales Gefährdungspotential aufweist.

Diese Abgrenzungskriterien sind in Anlage 3 der Vereinbarung näher aufgeführt. Als weiteres Hilfs- und Orientierungsmittel für die individuelle Einschätzung kann der Verein/Träger z.B. auch die Übersicht aus Anlage 6 der Vereinbarung heranziehen oder auf entsprechende Unterlagen der großen Verbände zurückgreifen.

Das Führungszeugnis gilt maximal 5 Jahre. Es darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Bis zum 01.08.2015 sollen die Ehrenamtlichen in den Vereinen/Trägern ihr aktuelles Führungszeugnis vorgelegt haben. Die Vorlagepflicht beginnt für Ehrenamtliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Ja; bereits vor und zur Infoveranstaltung Mitte Januar 2015 haben etliche Vereine und Träger - ganz im Sinne einer gelebten Verantwortungsgemeinschaft für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen - die vorgeschlagene Vereinbarung verbindlich abgeschlossen und erklärt entsprechend zu verfahren; zwischenzeitlich sind dies z.B.

  • Alevetischer Kulturverein Memmingen
  • Allgäu-Schwäbischer Musikbund Memmingen
  • Amateur-Tanzsportclub Schwarz-Rot-Weiß Memmingen e. V.
  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Memmingen-Unterallgäu e. V.
  • Baseballteam Red Phantoms
  • BDKJ Memmingen
  • Beamtenbundjugend
  • Bezirksfischereiverein Memmingen 1913 e.V.
  • BSC Memmingen
  • Bayerische Sportjugend im BLSV e. V. Kreis Unterallgäu
  • Bund Naturschutz in Bayern Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu
  • Christliche Pfadfinderschaft Kreuzträger e.V.
  • CVJM Dickenreishausen
  • CVJM Memmingen e. V.
  • CVJM Volkratshofen
  • Deutsche Alpenvereinsjugend Sektion Memmingen 1869 e. V.
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
  • DITIB Jugend Memmingen
  • DJK SV-Ost-Memmingen
  • DPSG Stamm Don Bosco
  • ECDC Memmingen
  • Eisenburg Rad- und Sportverein
  • Eisenbahner-Sportverein Memmingen e. V.
  • Evang. Bildungswerk Memmingen
  • Evang. Freikirchliche Gemeinde & Friedenskirche e. V.
  • Evang. Jugendwerk Dekanat Memmingen-Ost
  • Evang. Jugendwerk Dekanat Memmingen-West
  • Evang.-Luth. Pfarramt Buxach
  • Evang.-Luth. Pfarramt Dickenreishausen
  • Evang.-Luth. Pfarramt Christuskirche Memmingen
  • Evang.-Luth. Pfarramt Steinheim
  • Evang.-Luth. Pfarramt St. Martin Memmingen
  • Evang.-Luth. Pfarramt Unser Frauen Evang. Gemeindejugend
  • Evang.-Luth. Pfarramt Versöhnungskirche
  • FC Memmingen
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Amendingen e.V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Buxach e. V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Dickenreishausen e.V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Eisenburg e.V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Memmingen e.V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Steinheim e. V.
  • Freiwillige Jugendfeuerwehr Volkratshofen-Ferthofen e.V.
  • JFG Kronburg
  • Johanniter Unfall Hilfe
  • JRK Memmingen
  • Karate-Center-Shogun Memmingen
  • Kath. Jugendstelle Memmingen
  • Kath. Pfarramt St. Ulrich
  • Kath. Pfarreiengemeinschaft Memmingen
  • Kinderhospiz Allgäu e. V.
  • Königl. Priv. Feuerschützengesellschaft
  • Malteser Jugend Memmingen
  • Mehrgenerationenhaus LichtTalente e. V.
  • Memminger Bogenschützenverein e. V.
  • Musikkapelle Steinheim e.V.
  • Musikverein Amendingen
  • Naturfreunde Memmingen
  • Naturheilverein Memmingen
  • Naturschutzjugend im Landesverbund für Vogelschutz
  • Notausgang - Hilfe für Menschen in Not e. V.
  • Pool-Billard-Club 1. Memmingen
  • Postsportverein Memmingen
  • Radsportverein Union 1888 e. V.
  • Regens-Wagner Offene Behindertenhilfe
  • Reit- und Fahrverein Memmingen e. V.
  • Reitclub Memmingen e. V.
  • Rock'n Roll und Boogie Woogie Club Memmingen
  • SG Volkratshofen
  • SV Dickenreishausen
  • SV Amendingen
  • SV Steinheim
  • Schaffenslust Freiwilligenagentur Memmingen-Unterallgäu
  • Schützenverein Almenrausch Memmingen e. V.
  • Schützenverein Alpenrose SV Buxach Hart
  • Schützenverein Dickenreishausen
  • Schützenverein Eichenlaub Eisenburg
  • Schützenverein Steinheim
  • SG Volkratshofen
  • Siebenten-Tags-Adventisten Glaubensgemeinschaft
  • Stadtjugendring Memmingen
  • Stadt- und Jugendkapelle Memmingen
  • Teakwondo Gemeinschaft Allgäu e. V.
  • Tanzsportclub Weiß-Blau-Casino
  • THW-Ortsjugend Memmingen
  • Tennisclub Dickenreishausen e. V.
  • Tennisclub Eisenburg e. V.
  • Tennisclub Memmingen
  • Tur Abdin-Verein Memmingen
  • Turnverein Memmingen 1859 e. V.
  • Verdi Memmingen
  • Voltigier- und Reitverein Memmingen
  • Wasserwacht Ortsgruppe Memmingen

Stand 05.12.2016

Weitere sind konkret angekündigt. Eltern und Mitglieder können darauf vertrauen, daß dort sichergestellt wird, daß in deren Reihen keine einschlägig verurteilten Straftäter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten können.

Jugendleiterkarte (=Juleica)

Jugendleiter und Jugendleiterinnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden.

Die Juleica bürgt für Qualität: Alle Juleica-Inhaber:innen haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich die Teilnehmenden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer:innen die Juleica besitzen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn

  • sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Weitere Informationen gibt es unter www.juleica.de oder beim Stadtjugendring.


Bayerische Ehrenamtskarte für alle Memminger Juleica-Inhaber:innen:

Zusätzlich kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen, die Inhaber einer Juleica sind, ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden. Die Bayerische Ehrenamtskarte bietet weitere Vorteile und Ermäßigungen. 

Juleica-Vergünstigungen in Memmingen

Weitere Vergünstigungen (Bäder, Bergbahnen, Freizeitparks, Museen, etc.) im Umkreis von Memmingen und auch bundesweit sind auf der Juleica Internetseite aufgelistet.