Stadt Memmingen:Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Memmingen ist bemüht, die Internetseiten *.memmingen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.memmingen.de sowie für unter dieser Domain veröffentliche Subdomains.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Webseite und ihre Subdomains sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitgehend vereinbar.

Bestehende Mängel

Captcha-Abfragen bei Online-Formularen

Die Captcha-Abfrage die wir bei Online-Formularen als SPAM-Schutz einsetzen müssen, ist leider nicht barrierefrei.

In den Webauftritt zum Download bereitgestellte Dokumente

PDF-Dateien und andere zum Download bereitgestellte Dokumente oder Zip-Archive sind meist nicht barrierefrei.

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente sind bisher nicht in eine barrierefrei Form übertragen worden. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Großteil nicht barrierefrei vor.

Kartografische Darstellungen werden i. d. R. als PDF-Datei bereitgestellt. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Videos

Von der Stadt Memmingen über den städt. YouTube-Kanal memmingen.tv veröffentlichte Videos sind nicht mit Untertiteln versehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2022 erstellt. Grundlage ist eine interne Selbsteinschätzung.

Rückmeldung bei Mängeln

Bitte senden Sie eine E-Mail an inklusionsfachstelle(at)memmingen.de, wenn Sie 

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten

auf unseren Webseiten finden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München