Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
wahlamt(at)memmingen.de
Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag
von 08:00 bis 12:00 Uhr - Dienstag
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr - Donnerstag
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Informationen des Wahlamtes zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind
- alle deutschen Staatsangehörigen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten und
- nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint wahlberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 02.02.2025 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Memmingen gemeldet sind, finden alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an der Wahl auf den folgenden Seiten des Bundeswahlleiters:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Wann kann gewählt werden?

Wahltag ist Sonntag, der 23.02.2025. Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?

Besonderheit bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025:
Da auf Ersuchen des Bundeskanzlers der Bundespräsident am 27.12.2024 den Bundestag aufgelöst hat (Art. 68 Grundgesetz - GG), findet in diesem Fall eine Neuwahl binnen 60 Tagen statt (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG). Gleichzeitig führt dies zu geänderten bzw. verkürzten Fristen
(https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/termine.html).
- Stimmzettel können erst dann gedruckt und an die Wahlämter verteilt werden, wenn endgültig feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten und auch Parteien zugelassen sind.
- Erst nach Erhalt der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen ausgegeben oder versandt werden.
- Die Stadt Memmingen rechnet mit einem Erhalt der Stimmzettel frühestens um den 07.02.2025!
- Anschließend startet unverzüglich der Versand der Briefwahlunterlagen an die gewünschte Anschrift!
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 02.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.
Zur Beantragung und von Ihnen gewünschtem Erhalt der Briefwahl per Post habe Sie mehrere Möglichkeiten:
- Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung – bequem, einfach und schnell!
- Eingabe Ihrer vollständigen Personalien sowie Ihrer Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) in die online-Eingabemaske unter
https://serviceportal.komuna.net/9764000/wahlschein/start - Auf herkömmliche Weise d.h. schriftlich über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten ein.
- Auch per Telefax bzw. E-Mail ist ein Antrag möglich. Hierbei sind aber zur zweifelsfreien Identifikation zwingend Ihre vollständigen Personalien (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Ihre Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) anzugeben.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahl ist ab Verfügbarkeit der Stimmzettel, (voraussichtlich ab 07.02.2025) im barrierefreien Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes „Stadtbüro“, Bürgeramt, Kalchstraße 10, 87700 Memmingen zu den üblichen Besuchszeiten möglich:
- Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 17:00 Uhr
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepasses sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit! Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Bei Wunsch besteht dann natürlich die Möglichkeit, sofort direkt vor Ort den Stimmzettel geheim zu kennzeichnen und die Unterlagen abzugeben.
An folgenden Tagen erweitern wir für Sie die Öffnungszeiten und bieten Ihnen zusätzliche Möglichkeiten:
- Montag, 10.02.2025 von 8:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
- Mittwoch, 12.02.2025 von 8:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025 von 8:00 - 15:00 Uhr
Nicht zugegangene bzw. verlorene Wahlscheine können Sie bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr erneut beantragen. Kommen Sie dafür immer persönlich vorbei.
Für diese Fälle öffnet für Sie das Bürgeramt am
- Samstag, 22.02.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Kreuze dürfen gemacht werden?

Es gibt 1 Stimmzettel, auf welchem maximal
1 Stimme für den Direktkandidaten (linke Spalte) und
1 Stimme für eine Partei (rechte Spalte)
vergeben werden darf.
Wo kann gewählt werden?


Eine Übersicht der Wahllokale und der barrierefreien Abstimmungsräume finden Sie auf
Wie kann ich mich als Wahlhelfer bewerben?
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch die Bevölkerung und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von der Gemeinde berufen. Sie sollen möglichst aus den örtlichen Wahlberechtigten, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Ein Wahlvorstand hat z.B. folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Finanzsenats pro Wahltag grundsätzlich 60 Euro.
Interessiert? Über folgenden Link können Sie sich bei der Stadt Memmingen als Wahlhelfer bewerben:
https://serviceportal.komuna.net/memmingenst/rsp/wahlhelfer/start
Weitere Informationen zum Thema Wahlhelfer finden Sie unter:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlhelfer.html
Wann steht das Ergebnis fest?

Die Stadt Memmingen ist bei Bundestagswahlen lediglich Teil des Wahlkreises „255 Memmingen-Unterallgäu“. Beim Landratsamt in Mindelheim laufen am Wahlabend alle Einzelergebnisse aus dem Wahlkreis zusammen.
- Vorläufige Ergebnisse für den Wahlkreis „255 Memmingen-Unterallgäu“ am Wahlabend auf https://www.unterallgaeu.de
Weiterführende Links mit Informationen zur Bundestagswahl 2025:
- Landeswahlleiter:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html - Bundeswahlleiter:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2025.html
Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
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und 13:30 bis 17:00 Uhr