Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-3131
wahlamt(at)memmingen.de
Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag
von 08:00 bis 12:00 Uhr - Dienstag
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr - Donnerstag
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Informationen des Wahlamtes
Stadtratswahl am 8. März 2026 in der Stadt Memmingen
Welche Parteien und Wählergruppen kandidieren für die Stadt Memmingen?
Ordnungszahl-Nr. | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
|---|---|
01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) |
02 | FREIE WÄHLER Bayern/Freie Wähler Memmingen (FREIE WÄHLER / FW-MM) |
03 | Alternative für Deutschland (AfD) |
04 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
05 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
06 | Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB) |
07 | Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) |
08 | Freie Demokratische Partei (FDP) |
09 | Die Linke (Die Linke) |
Wer darf wählen?
- alle Staatsangehörigen der Europäischen Union,
- die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Memmingen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (i. d. R. Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne) und
- nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Ansonsten ist eine Teilnahme an der Stadtratswahl nur mit Wahlschein möglich.
Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint stimmberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 15. Februar 2026 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Wann kann gewählt werden?
Wahltag ist Sonntag, der 08.03.2026. Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Besonderheit bei der Stadtratswahl 2026:
Der Tag, ab dem die Ausgabe von Wahlscheinen möglich ist, wurde in § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt.
Das ist Montag, der 16. Februar 2026!
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag an die Wahlberechtigten herausgegeben werden.
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 15.02.2026 ihre Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.
Wie beantrage ich Briefwahl und erhalte diese per Post zugeschickt?
bequem – einfach – schnell!
und unsere Empfehlung:
QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen!
Oder
- Eingabe Ihrer vollständigen Personalien sowie Ihrer Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) in die online-Eingabemaske unter https://serviceportal.komuna.net/9764000/wahlschein/start
- Auf herkömmliche Weise d.h. schriftlich über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten ein.
- Auch per Telefax bzw. E-Mail ist ein Antrag möglich. Hierbei sind aber zur zweifelsfreien Identifikation zwingend Ihre vollständigen Personalien (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) anzugeben.
Wie beantrage ich Briefwahl und erhalte diese persönlich ausgehändigt?
- ab 16.02.2026
- im barrierefreien Wahlamt (Bürgeramt)
städtisches Verwaltungsgebäudes „Stadtbüro“, Kalchstraße 10, Erdgeschoss, 87700 Memmingen
zu den üblichen Besuchszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:30 und 13:30 bis 17:00 Uhr
möglich.
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepasses sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit! Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Bei Wunsch besteht dann natürlich die Möglichkeit, sofort direkt vor Ort den Stimmzettel geheim zu kennzeichnen und die Unterlagen abzugeben.
Nicht zugegangene Wahlscheine können Sie bis spätestens Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr erneut beantragen. Kommen Sie dafür immer persönlich vorbei.
Für diese Fälle öffnet für Sie das Bürgeramt am Samstag, 07.03.2026, von 11:00 bis 12:00 Uhr.
Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Kreuze dürfen gemacht werden?
Es wird einen Stimmzettel für die Stadtratswahl geben, auf dem 9 Parteien bzw. Wählergruppen mit deren Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat maximal 40 Stimmen, die panaschiert (Stimmen Personen auf verschiedenen Listen geben) bzw. kumuliert (häufeln) werden können.
Keine Bewerberin oder kein Bewerber darf aber mehr als 3 Stimmen erhalten.
Als besonderen Service bietet Ihnen die Stadt Memmingen die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe ganz bequem zu Hause und jederzeit online zu testen. Mit dem interaktiven Probestimmzettel haben Sie die Möglichkeit, vorab alle Varianten die Ihnen das Kommunalwahlrecht bietet, auszuprobieren. Panaschieren (verteilen) und kumulieren (häufeln) Sie nach Belieben!
Interaktiver Probestimmzettel für die Memminger Stadtratswahl
Wo kann gewählt werden?
Eine Übersicht der Wahllokale und der barrierefreien Abstimmungsräume finden Sie auf
Wie kann ich mich als Wahlhelfer bewerben?
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von der Gemeinde berufen. Sie sollen möglichst aus den örtlichen Wahlberechtigten, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Ein Wahlvorstand hat z.B. folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Finanzsenats pro Wahltag grundsätzlich 60 Euro.
Interessiert? Über folgenden Link können Sie sich bei der Stadt Memmingen als Wahlhelfer bewerben:
https://serviceportal.komuna.net/memmingenst/rsp/wahlhelfer/start
Wann steht das Ergebnis fest?
Vorläufige Ergebnisse für die Stadtratswahl online am Wahlabend auf dieser Seite (voraussichtlich ab 19:30 Uhr)
Das offizielle Wahlergebnis wird in öffentlicher Sitzung durch den Wahlausschuss voraussichtlich am 25. März 2026 um 16:00 Uhr im
Verwaltungsgebäude „Stadtbüro“, Besprechungsraum, 3. Stock, Zugang per Aufzug über Hallhof 6, 87700 Memmingen
festgestellt.
Der genaue Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Memmingen veröffentlicht.
Weiterführende Links mit Informationen zu den Kommunalwahlen in Bayern 2026:
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu den Kommunalwahlen:
https://www.deinewahl.bayern.de - Landeswahlleiter in Bayern:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html
Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-3131
wahlamt(at)memmingen.de
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