Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ab dem 14. Lebensjahr persönlich bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Auch eine Beantragung online ist möglich.

Sollten Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses der Behörde unmittelbar zugesandt. Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage.

Seit 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Weiterführende Informationen:

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Persönliche Beantragung bei ihrem Einwohnermeldeamt
  • Antrag Online über das städtische Serviceportal
  • Direktantrag beim Bundesamt für Justiz

Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Kosten

13,00 Euro

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Beantragung im Einwohnermeldeamt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Verwendungszweck für das Führungszeugnis
  • ggf. Postadresse der anfordernden Behörde

Alternative: Direktantrag beim Bundesamt für Justiz

Sie können das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010, im Checkkartenformat mit chip) oder Elektronischen Aufenthaltstitel, dessen Online-Funktion aktiviert ist
  • entsprechendes Kartenlesegerät
  • aktuelle Ausweisapp

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Polizeiliches Führungszeugnis
Führungszeugnis

Kontakt

Auskunft Einwohnermelde- und Passamt

08331/850-327