Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem so genannten "Bildungs- und Teilhabepaket".

Damit soll diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben werden, am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.

Welche Leistungen gibt es?

Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Leistungen erbracht für:

  • Schulausflüge/Klassenfahrten, KiTa-Ausflüge
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung ( regelm. ab Klasse 11)
  • Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen
  • Teilhabe für Sport, Kultur, Freizeit

Wie funktioniert die Antragstellung?

Für Leistungen zur Bildung und Teilhabe ist regelmäßig für jedes Kind/Schüler ein gesonderter Antrag erforderlich. Anträge sind beim Stadtjugendamt Memmingen zu stellen.

Wer erhält die Leistungen?

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG
  • Leistungen nach dem SGB II

beziehen.


Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wenden sich bitte an das zuständige Jobcenter Memmingen

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08331/850-468
Zimmer 217
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Frau Fickler

08331/850-463
Zimmer 216
Ulmer Straße 2
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Frau Bischof

08331/850-463
Zimmer 216
Ulmer Straße 2
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