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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Die Pauschale wird direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
Mit der Pauschale können auch Anschaffungen finanziert werden, wenn diese für die Teilhabe notwendig sind (z. B. spezielle Sportausrüstung).
In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn es dem Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus der monatlichen Pauschale von 15 Euro und aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Wichtig:
- Die Leistung wird bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen auf Antrag erbracht.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Mitgliedschaft/Anmeldung
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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