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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Ausflüge und Fahrten
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten bzw. Kinderfreizeiten übernommen werden. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen z.B. Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege.
Kosten für eintägige Ausflüge werden als Geldleistung direkt an die Antragsteller gezahlt.
Bei mehrtägigen Klassenfahrten erfolgt grundsätzlich eine Direktzahlung an den Leistungsanbieter (Schule/KiTa).
Wichtig:
- Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden
Notwendige Unterlagen
- Anmeldung/Beleg mit Angabe der Kosten und der Kontoverbindung der Schule/KiTa
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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