Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Schulbedarf

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten.

Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2024/2025.
Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.

Wichtig:

  • Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.

Notwendige Unterlagen

  • Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung)

Rechtsgrundlagen

§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG

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