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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten.
Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2024/2025.
Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.
Wichtig:
- Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.
Notwendige Unterlagen
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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