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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres 100 Euro (August) und zum 2. Schulhalbjahr 50 Euro (Februar). Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten.
Ab dem Jahr 2021 wird die Höhe des Schulbedarfpakets jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.
Wichtig:
- Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.
Notwendige Unterlagen
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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