Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Kosten

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV: 80,00 €

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

Rechtsgrundlagen

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zuständige Abteilungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kontakt

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Frau Lichtenstein

08331/850-350
Zimmer 311
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