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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
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Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
32 Ordnungs- und Gewerbeamt
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4b 87700 Memmingen
Telefon
08331/850-350
Fax
08331/850-320
E-Mail
ordnungsamt@memmingen.de
Michael
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Leitung
Zimmer 308
- waffenbehoerde@memmingen.de
Birgit
Lichtenstein
Zimmer 311
- waffenbehoerde@memmingen.de
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Kosten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV: 80,00 €
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
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