Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
wahlamt(at)memmingen.de
Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag
von 08:00 bis 12:00 Uhr - Dienstag
von 08:00 bis 16:00 Uhr - Donnerstag
von 08:00 bis 18:00 Uhr

Informationen des Wahlamtes zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 in der Stadt Memmingen
Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind
- alle deutschen Staatsangehörigen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landtagswahl: Freistaat Bayern; Bezirkswahl: Regierungsbezirk Schwaben) gewöhnlich aufhalten (i. d. R. Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne) und
- nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Ansonsten ist eine Teilnahme an den Wahlen nur mit Wahlschein möglich.
Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint stimmberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 17. September 2023 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Wann kann gewählt werden?

Als Wahltag wurde Sonntag, der 8. Oktober 2023 festgelegt. Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Bitte denken Sie an die üblichen infektionsschutzrechtlichen Verhaltensweisen am Wahltag (z.B. Abstand halten, Hygiene beachten, FFP2- oder medizinische Gesichtsmaske tragen).
An Wählerinnen und Wähler mit Krankheitssymptomen wird appelliert, von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?

Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 17. September 2023 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Antragsformular abgedruckt. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.
Zur Beantragung habe Sie mehrere Möglichkeiten:
- Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung – bequem, einfach und schnell!
- Über Eingabe Ihrer vollständigen Personalien sowie Ihrer Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) in die online-Eingabemaske unter https://serviceportal.komuna.net/9764000/wahlschein/start
- Natürlich weiterhin auf herkömmliche Weise d.h. schriftlich über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten ein.
- Auch per Telefax bzw. E-Mail können Sie Briefwahl beantragen. Hierbei sind aber zur zweifelsfreien Identifikation Ihre vollständigen Personalien sowie Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) anzugeben.
- persönlich und ohne vorherige Terminvereinbarung zu den üblichen Besuchszeiten:
- bis 6. Oktober 2023, 15:00 Uhr im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes „Großzunft“, Einwohnermelde- und Passamt, Marktplatz 4, 87700 Memmingen
Bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepasses sowie Ihre Wahlbenachrichtigung (mit ausgefüllter Rückseite) mit!
Bei Wunsch besteht natürlich die Möglichkeit, sofort direkt vor Ort den Stimmzettel geheim zu kennzeichnen und die Unterlagen abzugeben.
Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Kreuze dürfen gemacht werden?

Es wird insgesamt 4 Stimmzettel geben.
2 weiße Stimmzettel für die Landtagswahl (Direkt- und Zweitstimme) sowie 2 blaue Stimmzettel für die Bezirkswahl.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat pro Stimmzettel maximal 1 Stimme. Keine Bewerberin oder kein Bewerber darf mehr als 1 Stimme erhalten.
Musterstimmzettel
Wo kann gewählt werden?


Eine Übersicht der Wahllokale und der barrierefreien Abstimmungsräume finden Sie auf
Wie kann ich mich als Wahlhelfer bewerben?
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von der Gemeinde berufen. Sie sollen möglichst aus den örtlichen Wahlberechtigten, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Ein Wahlvorstand hat z.B. folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Finanzsenats pro Wahltag grundsätzlich 60 Euro.
Interessiert? Bei der Stadt Memmingen als Wahlhelfer bewerben
Wann steht das Ergebnis fest?

Das offizielle Wahlergebnis wird in öffentlicher Sitzung durch den Wahlausschuss voraussichtlich am 11. Oktober 2023 um 16:00 Uhr im Rathaus, Besprechungszimmer, 1. Stock, Marktplatz, 87700 Memmingen festgestellt.
Vorläufige Ergebnisse für die Landtags- und Bezirkswahl online am Wahlabend (evtl. ab 19:30 Uhr) auf dieser Seite.
Weiterführende Links mit Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023:
Landeswahlleiter: http://www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen/
Wahlamt
Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
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