Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.

Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.

Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.

Bei der Stadt Memmingen können Sie Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader beantragen. Gewerbliche Erlaubnisse können Sie bei der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt - beantragen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche (und körperliche) Eignung
  • Fachkunde
  • Mindestalter von 21 Lebensjahren
  • (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis

Kosten

  • Erlaubnis nach § 27 SprengG: 120,00 €
  • Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: 80,00 €
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV: 80,00 €

Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis

  • Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)

  • Nachweis der Fachkunde

  • Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses

Rechtsgrundlagen

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