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Sanierungsgebiet "Altstadt"
Memmingen hat in der Altstadt bereits in den 70er Jahren mit den ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen. Anfangs lag der Schwerpunkt im Wesentlichen im Grunderwerb und in Ordnungsmaßnahmen, das heißt in der Verlagerung störender Betriebe und in der Verbesserung der Infrastruktur. Heute stehen die gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, die Wohnumfeldverbesserung, die Schaffung von Wohnraum und die Unterstützung bei Modernisierungen und Instandsetzungen privater Gebäude im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen.
Das neue, seit 28.05.2021 rechtsgültige Sanierungsgebiet Altstadt umfasst im Wesentlichen die Altstadt mit den vorgelagerten Wallanlagen. Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt werden aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ gefördert.
Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Stadt Memmingen hat mit Mitteln der Städtebauförderung für die Altstadt ein kommunales Förderprogramm aufgelegt, mit dem vor allem kleinere Baumaßnahmen gefördert werden können, wie z.B. Fassadensanierungen oder die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren.
Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Altstadt
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