Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Sanierung & Städtebauförderung

In Memmingen gibt es derzeit drei Sanierungsgebiete. Lag in den Ursprüngen und über lange Jahre das Hauptbetätigungsfeld der Sanierung in der Altstadt, konnten in den letzten Jahren auch Programmgebiete außerhalb der Altstadt in neue Programme der Städtebauförderung aufgenommen werden. Mit der Städtebauförderung werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen rechtlich, organisatorisch, fachlich und finanziell von Bund, Land und der Stadt Memmingen unterstützt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts (§ 136 ff BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Es handelt sich um Maßnahmen, die der Behebung städtebaulicher Missstände dienen und durch die ein Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Die Sanierungsgebiete werden in der Regel für die Dauer von 15 Jahren aufgestellt.

Wichtige Grundsätze, damit eine Förderung erfolgen kann, sind:

  • Das private Bauvorhaben liegt in einem der drei Sanierungsgebiete.
  • Die Maßnahme dient der Behebung städtebaulicher Missstände.
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen; die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
  • Für das Bauvorhaben sind die beantragten Fördermittel bewilligt.

Die Stadt Memmingen erhält aus den Förderprogrammen Gelder vom Bund und vom Freistaat Bayern, die zusammen mit städtischen Fördermitteln für förderfähige Maßnahmen an private Eigentümer weitergegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld von geplanten Maßnahmen frühzeitig Kontakt mit dem Stadtplanungsamt oder mit den Ansprechpartnern vor Ort aufzunehmen.

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Grupp

08331/850-588
Zimmer 322
Schlossergasse 1
87700 Memmingen