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Grundstück Kempter Hof: Neubau genehmigt

Erstellt von Pressestelle |

Stadtrat kippt Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und stimmt Bauantrag mehrheitlich zu

Das geplante Wohngebäude auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte „Kempter Hof“ darf nun doch gebaut werden. Der Stadtrat entschied sich nach langer Diskussion mehrheitlich für den Bauantrag. Vorher hatte Fabian Damm, Referatsleiter Bauen und Umwelt, die Vorgeschichte des Bauantrags bis August 2020 ausgeführt.

Der Stadtrat kippte damit die Ablehnung des Bauantrags durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, der Anfang Oktober mehrheitlich dagegen gestimmt hatte. Da die Umsetzung dieses Beschlusses als nicht rechtskonform beurteilt wurde und um etwaigen Schaden von der Stadt Memmingen abzuwenden, hatte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher eine Nachprüfung durch den Stadtrat beantragt. 

Vor allem der Schutz der verbleibenden vier alten Kastanien war dabei der Hauptgrund für Diskussionen. Die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Bäume als Lebewesen können nicht mit 100-prozentiger Sicherheit vorausgesetzt werden. Im Vorfeld zur Erstellung des veränderten Bauantrags wurden daher zwei Baumpflegeunternehmen damit beauftragt, eine Wurzelerkundung durchzuführen. Ziel der Untersuchung war es herauszufinden, ob sich im Bereich des geplanten Hauptbaukörpers Hauptwurzelstränge befinden und durch die Baumaßnahme Schaden nehmen könnten. Ergebnis der Untersuchung vom 16.08.2023 war, dass bei fachgerechter Vorgehensweise und stetiger Abstimmung der auf dem Bau tätigen Firmen mit dem Baumpfleger, im Rahmen der Erdbaumaßnahmen keine negativen Auswirkungen auf die betroffenen Bäume zu erwarten sind.

Darüber hinaus wurde in dem Gutachten festgelegt, dass das Fahrrad- und Müllhaus im östlichen Grundstücksbereich auf der bestehenden Bodenplatte (ehem. Bühne) errichtet werden soll. Darüber hinaus sollen die Parkplätze auf der Bodenplatte der ehemaligen Kegelanlage im Süden des Grundstückes untergebracht werden. Für zwei Parkplätze, die nur teilweise auf der bestehenden Bodenplatte zu liegen kommen, wird empfohlen vor den Baumaßnahmen ein Wurzelsuchgraben zu erstellen, um die Auswirkungen auf die Bäume vorab abschätzen zu können. Auch in diesem Bereich sind alle Maßnahmen mit der baumschutzfachlichen Baubegleitung, die zwingend zu beauftragen ist, eng abzustimmen. Auch mehrere Nachfragen, z.B. zur Baustellenlogistik und notwendiger Gerüststellungen konnten von dem Baumschutzsachverständigen nachvollziehbar beantwortet werden.