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Bürgerinformation zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Erstellt von Pressestelle |

Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange können bis 17. November 2023 Stellungnahmen bei Stadtplanungsamt abgeben

In drei Bürgerinformationsveranstaltungen bot die Stadt Memmingen die Möglichkeit, sich über den Flächennutzungsplan-Vorentwurf und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Die Veranstaltungen fanden nach Stadtgebieten aufgeteilt statt.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kernstadt West und Ost mit der Altstadt war der Informationsabend in der Aula des Vöhlin-Gymnasiums. Für die Stadtgebiete Buxach, Dickenreishausen, Volkratshofen und Ferthofen in der Mehrzweckhalle Volkratshofen und für Eisenburg, Amendingen und Steinheim in der Turnhalle Steinheim.

Das Team des Stadtplanungsamtes informierte an allen drei Abenden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über die Planungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. 
Die Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange haben bis zum 17. November 2023 Zeit, um ihre Anregungen und Wünsche abzugeben, um diese in die weiteren Planungen einfließen zu lassen. Stellungnahmen können per E-Mail stadtplanung(at)memmingen.de oder per Post an: Stadt Memmingen, Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1 gesendet werden.

Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt und befindet sich aktuell in einer Neuaufstellung. 

Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungserweiterungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. 

Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. 

In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt werden, so dass jede Fläche im Stadtgebiet letztlich mindestens einer Nutzung zugeordnet ist. 

Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.

Uwe Weißfloch, Leiter des Memminger Stadtplanungsamtes (hinten links), stellte mit seinem Team die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Bürgerschaft unter anderem in der Steinheimer Turnhalle vor. (Foto: V. Weyrauch/ Pressestelle Stadt Memmingen)
QR-Code zu den Unterlagen zum Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan