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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Wohnberechtigungsscheine
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines beim Vermieter erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist, je nach Förderweg, an unterschiedliche Einkommensgrenzen aller Haushaltsangehöriger gebunden.
Es werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,00 € bis 17,00 € zzgl. evtl. anfallender Auslagen erhoben.
- Antrag auf Erstellung der Wohnberechtigung (Formblatt WBS I)
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Formblatt Stabau IIIa)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau IIIb)
- Verdienstbescheinigung
Diese Unterlagen werden vom Liegenschaftsamt ausgehändigt oder können unter www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php (linke Spalte: Formulare) heruntergeladen werden.
- Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)

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