Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Wohnberechtigungsscheine

Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines beim Vermieter erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist, je nach Förderweg, an unterschiedliche Einkommensgrenzen aller Haushaltsangehöriger gebunden.

Kosten

Es werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,00 € bis 17,00 € zzgl. evtl. anfallender Auslagen erhoben.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erstellung der Wohnberechtigung (Formblatt WBS I)
  • Einkommenserklärung des Antragstellers (Formblatt Stabau IIIa)
  • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau IIIb)
  • Verdienstbescheinigung

Diese Unterlagen werden vom Liegenschaftsamt ausgehändigt oder können unter Wohnberechtigungsschein; Beantragung - BayernPortal (freistaat.bayern) (linke Spalte: Formulare) heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)

zuständige Abteilungen