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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Wohnbauförderung

Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz für

  • den Bau selbstgenutzter Eigenheime u. Wohnungen sowie für den Erwerb vorhandenen Wohnraumes (Zweiterwerb) in Form von zinsgünstigen Darlehen/Zuschüssen
  • Anpassungen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung in Form von leistungsfreien Darlehen

Für die Förderung von Miet- u. Genossenschaftswohnungen ist die Regierung von Schwaben in Augsburg zuständig.
 

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Notz

08331/850-233
Zimmer 15
Schlossergasse 1
87700 Memmingen

Herr Traut

Leitung
08331/850-231
Zimmer 16
Schlossergasse 1
87700 Memmingen