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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
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Katrin
Schwärzle
- katrin.schwaerzle@memmingen.de
Anja
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Stefan
Kartheininger
Fachteamleitung Verwaltung
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch VIII („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) beschriebenen Leistungen in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Beratungsdienstes rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen.
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten vom örtlichen Träger der Jugendhilfe – Stadt Memmingen - übernommen werden:
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- Förderung von Kindern in Tagespflege
- Hilfen zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe
- Betreuung und Versorgung in Notsituationen
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Selbst beschaffte Leistungen – d.h. ohne Genehmigung/Leistungsbescheid des Jugendamtes in Anspruch genommene Hilfen - sind nicht übernahmefähig.
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe, insb. der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft, werden keine Kostenbeiträge erhoben. Ist bei teilstationären oder stationären Hilfen ein Kostenbeitrag einzuheben, orientiert sich dieser an der jeweiligen Einkommenshöhe. Insbesondere im Niedriglohnbereich stehen Zahlungen daher oftmals kaum oder gar nicht an.
Leistungs- und Kostenfestsetzungsbescheide sind als Verwaltungsakte rechtsmittelfähig.
Rechtsgrundlagen
SGB VIII
zuständige Abteilungen
Kontakt
Herr Kartheininger
Ulmer Straße 2
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