Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Felix
Wigand
Leitung
- felix.wigand@memmingen.de
Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen
Die am 23.08.2022 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen erlaubt die zeitlich befristete Wiederinbetriebnahme alter Holzfeuerungsanlagen, die nicht mehr der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen (1. BImSchV).
Voraussetzung für diesen Notbetrieb aufgrund der Gasmangellage sind, dass eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird und die Anlage noch nicht abgebaut worden ist.
Wenn Sie Ihre Holzfeuerungsanlage wieder in Betrieb nehmen möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, verwenden Sie bitte die Formulare, die Sie zum Download auf dieser Seite finden. Senden Sie das Formular an ihren Bezirksschornsteinfeger und in Kopie an umweltamt(at)memmingen.de. Bestätigen Sie außerdem, dass die Anlage noch nicht abgebaut wurde.
Notwendige Unterlagen
- Bestätigung, dass die Anlage noch nicht abgebaut wurde
- Formular an den Bezirksschornsteinfeger und in Kopie an umweltamt(at)memmingen.de
Formulare / Downloads
-
Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlage
Formular Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlage
-
Notbetrieb zentrale Heizungsanlage
Formular Notbetrieb zentrale Heizungsanlage
- Holzfeuerungsanlagen: Wiederinbetriebnahme - Allgemeinverfügung
zuständige Abteilungen
Kontakt
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433