Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen

Die am 23.08.2022 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen erlaubt die zeitlich befristete Wiederinbetriebnahme alter Holzfeuerungsanlagen, die nicht mehr der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen (1. BImSchV).

Voraussetzung für diesen Notbetrieb aufgrund der Gasmangellage sind, dass eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird und die Anlage noch nicht abgebaut worden ist.

Wenn Sie Ihre Holzfeuerungsanlage wieder in Betrieb nehmen möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, verwenden Sie bitte die Formulare, die Sie zum Download auf dieser Seite finden. Senden Sie das Formular an ihren Bezirksschornsteinfeger und in Kopie an umweltamt(at)memmingen.de. Bestätigen Sie außerdem, dass die Anlage noch nicht abgebaut wurde.

Notwendige Unterlagen

  • Bestätigung, dass die Anlage noch nicht abgebaut wurde
  • Formular an den Bezirksschornsteinfeger und in Kopie an umweltamt(at)memmingen.de 

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Holzofen

Kontakt

Herr Wigand

Leitung
08331/850-619
Zimmer 108
Schlossergasse 1
87700 Memmingen