Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Visumverlängerung

Sie sind mit einem Visum eingereist, das für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen, ausgestellt wurde (Schengenvisum).

Ein solches Visum berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem Recht,  sondern nach Artikel 33 des Visakodex.

Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums kann verlängert werden, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen

  • höherer Gewalt (z.B. Eingestellter Flugverkehr wegen Naturkatastrophen, Streik oder Grenzschließung) 
  • humanitären Gründen (z.B. eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen)

gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen oder wenn

  • schwerwiegende persönliche Gründe (z. B. dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren)

eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen.

Eine Verlängerung kann nur für den unbedingt erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen.

Voraussetzung für eine mögliche Verlängerung eines Schengenvisums ist, dass Sie sich in Memmingen aufhalten und Ihr Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des gesamten Zeitraums gesichert ist.

Kosten

Bitte entnehmen Sie die Höhe der Gebühr der Gebührenfestsetzung im Antrag auf Verlängerung eines Visums.

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Antrag auf Verlängerung eines Visums"
  • gültiger Nationalpass im Original
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Verlängerung eines Schengenvisums
Ausreisefristverlängerung

Kontakt

Auskunft Ausländeramt

08331/850-336
Marktplatz 4
87700 Memmingen