Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Verpflichtungserklärung / Einladungen für ausländische Besucher

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?

Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Bereich "Einreise".

 

Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Touristenvisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG. Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber dem Ausländeramt ab, in dessen Bereich der Ausländer sich aufhalten wird.

Ansonsten ist das Ausländeramt an Ihrem Wohnsitz hierfür zuständig.

Bitte füllen Sie die Verpflichtungserklärung gut lesbar aus, wenn möglich direkt am PC.

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zwischen 5 und 10 Werktagen. Eine bevorzugte Bearbeitung ist nicht möglich.

Allgemeine Hinweise zur Verpflichtungserklärung

  • Sie verpflichten sich mit einer Verpflichtungserklärung, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 66 bis 68 AufenthG).
  • Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache bei Abholung der Verpflichtungserklärung ist daher erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Sie müssen anschließend diese Einladung der Person zukommen lassen, welche ein Visum beantragen möchte. Die Auslandsvertretung benötigt in der Regel das Original der Verpflichtungserklärung.
  • Der ausländische Gast muss gegenüber der Auslandsvertretung einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Diese Versicherung kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Reisekrankenversicherung eine Mindestdeckungssumme  von 30.000 Euro (Stand 12/2020) für den gesamten Schengen-Raum aufweist.
  • Das Schengen-Visum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt.

Kosten

Für die Ausstellung und Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung erhoben.

Die Gebühr ist bei Abgabe der Antragsunterlagen für die Verpflichtungserklärung zu entrichten.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Aktueller Einkommensnachweis des Gastgebers (z.B. Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, aktueller Rentenbescheid). Bei Selbständigen und freiberuflich tätigen Personen werden folgende Unterlagen benötigt: Erklärung des Steuerberaters über Reingewinn der letzten drei Monate nach Steuern ((abzüglich der privaten Krankenversicherung) BAB wird nicht akzeptiert, da auf einem Schriftstück die Unterschrift des Steuerberaters benötigt wird)) und letzter Steuerbescheid.
    Ohne Nachweis über Ihr Einkommen wird keine Verpflichtungserklärung ausgestellt.
  • Mietvertrag oder ggf. Nachweis über Wohneigentum (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) ist nur erforderlich, wenn sich der Besucher/die Besucherin über 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten soll.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft Ausländeramt

08331/850-336
Marktplatz 4
87700 Memmingen