Im Stadtjugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich.
Die Urkundsstelle im Stadtjugendamt beurkundet für Sie:
Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft
Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern
Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern
Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt von allein erziehenden Elternteilen
Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft
Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption
Annahmeerklärung in Fällen der internationalen Adoption
Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge
Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren)
Was ist noch zu beachten?
Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich.
Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden.
Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiss, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich.
Auch wenn sie nicht in Memmingen wohnen, führt das Stadtjugendamt die o. g. Beurkundungen durch.
Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.