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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Urkunden Vaterschaft / Sorgerecht / Unterhalt

Im Stadtjugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich.
Die Urkundsstelle im Stadtjugendamt beurkundet für Sie:
- Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft
- Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern
- Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern
- Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt von allein erziehenden Elternteilen
- Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption
- Annahmeerklärung in Fällen der internationalen Adoption
- Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge
- Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren)
Was ist noch zu beachten?
- Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich.
- Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden.
- Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiss, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich.
- Auch wenn sie nicht in Memmingen wohnen, führt das Stadtjugendamt die o. g. Beurkundungen durch.
- Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Flyer Informationen und Unterstützung für unverheiratete Mütter
- Flyer Unterhalt 2022
- Flyer Beistandschaft & Beurkundung
-
Beurkundung Unterhalt für Kinder
Stadtjugendamt Memmingen/Belehrung gem. § 17 BeurkG
-
Beurkundung Vaterschaft
Stadtjugendamt Memmingen/Belehrung gem. § 17 BeurkG
-
Beurkundung gemeinsames Sorgerecht
Stadtjugendamt Memmingen/Belehrung gem. § 17 BeurkG
Ihre Ansprechpersonen
Herr Kartheininger
Fachteamleitung Verwaltung
stefan.kartheininger@memmingen.de 08331/850-414
MEWO-Gebäude
Raum: Zimmer 206
Ulmer Strasse 2
87700 Memmingen
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87700 Memmingen
Frau Geiger
katrin.geiger@memmingen.de
08331/850-430
MEWO-Gebäude
Raum: Zimmer 212
Ulmer Strasse 2
87700 Memmingen
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