Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ulmer Straße 2 87700 Memmingen
Stefan
Kartheininger
Fachteamleitung Verwaltung
- stefan.kartheininger@memmingen.de
Fabienne
Bobock
- fabienne.bobock@memmingen.de
Verena
Zöbisch
- verena.zoebisch@memmingen.de
Selma
Güre
- selma.guere@memmingen.de
Unterhaltsvorschuss
Eine Hilfe für Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind den üblichen Unterhalt vom anderen Elternteil nicht oder nicht vollständig erhält. Dann müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen.
Mit dem Unterhaltsvorschuss geht das Jugendamt in Vorleistung und kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)?
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen:
- das Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- das Kind lebt mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen
- der andere Elternteil zahlt keinen, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt
Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr:
- das Kind erhält keine SGB II-Leistungen oder fällt durch die UVG-Gewährung aus dem SGB II-Leistungsbezug
- bei SGB II-Leistungsbezug erzielt der alleinerziehende Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 €
Wie hoch sind die UVG-Leistungen?
Die Leistungshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Hiervon wird das ganze Kindergeld für ein erstes Kind (derzeit 250 EUR) abgezogen.
Somit ergeben sich ab 01.01.2024 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre mtl. 230,00 €
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre mtl. 301,00 €
- für Kinder von 12 bis 17 Jahre mtl. 395,00 €
Erhält ein Kind Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge, eigenes Einkommen (wenn keine allgemeinbildende Schule mehr besucht wird), so vermindern sich die obengenannten Beträge entsprechend.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden mit nachstehendem Antragsformular beantragt. Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Rechtsgrundlagen
- SGB VIII
- UhVorschG
Formulare / Downloads
zuständige Abteilungen
Kontakt
Herr Kartheininger
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433