Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

EU bzw. EWR-Staaten: Die Umschreibung der Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn die Gültigkeit läuft ab. Besondere Regelungen gelten hier für die Klasse C und D. Außerhalb der EU bzw. keine EWR-Staaten: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftraums gelten für die Umschreibung besondere Vorschriften. Bei machen Ländern ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich, andere dagegen müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Welches Land davon betroffen ist können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss, bitte den Antrag auf Umschreibung bei einer Fahrschule stellen. Die Fahrberechtigung des ausländischen Führerscheins gilt für längstens 6 Monate nach Einreise in die BRD, d. h. Sie dürfen max. 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.

Kosten

  • Umschreibung EU/EWR-Führerscheine mit Probezeit : 37,10 Euro
  • Umschreibung EU/EWR-Führerscheine ohne Probezeit: 36,30 Euro
  • Umschreibung Drittstaaten mit Probezeit: 44,70 Euro
  • Umschreibung Drittstaaten ohne Probezeit: 43,90 Euro

Notwendige Unterlagen

  • 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass und ggfl. Aufenthaltstitel
  • ggf. Bescheinigung über 1. Hilfe 
  • ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) für die Klassen A, A1, B, BE, L, AM, T oder ein augenärztliches Gutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
  • ggf. ein ärztliches Gutachten nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
  • ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module bzw. ausl. Modulkarte) oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG
  • eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
  • eine Übersetzung und ggf. Klassifizierung des ausländischen Führerscheins durch amtlich anerkannte Übersetzer oder des ADAC
  • ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
Führerschein (ausländisch) umschreiben

Kontakt

Frau Linder

08331/850-305
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
87700 Memmingen

Frau Barnett

08331/850-308
1. OG/Büro 5
Kalchstraße 10
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Frau Wassermann

08331/850-304
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
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Frau Pauli

08331/850-305
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
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