Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Straßenaufbruchgenehmigungen

Sind Arbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein Antrag auf Straßenaufbruch bei der Stadt Memmingen zu stellen. Vor Zustimmung ist ein Rahmenvertrag oder eine Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Antrag in 2-facher Ausfertigung und mit Lageplan (4-fach) mindestens 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten, beim Tiefbauamt einzureichen. Die Aufgrabung ist in roter Farbe zu kennzeichnen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist. Sämtliche Aufbrüche werden bis zur Wiederherstellung bzw. Bis zur Gewährleistungsabnahme überwacht.

Online-Terminvereinbarung mit dem Tiefbauamt

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Aufbruchgenehmigung

Kontakt

Herr Honold

08331/850-542
Zimmer 304
Schlossergasse 1
87700 Memmingen

Herr Pelz

08331/850-537
Zimmer 304
Schlossergasse 1
87700 Memmingen