Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Sterbefall

Tritt der Tod in einer Memminger Wohnung ein, so ist sofort ein in Memmingen zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod im Klinikum oder in einem Altenheim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Für die Versorgung des Verstorbenen muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.

In der Stadt Memmingen haben folgende Bestattungsinstitute eine Niederlassung:

  • Bestattungen Bayer:
    Hohenstaufenstraße 14, 87700 Memmingen
    Tel: 08331/61078
    Fax 08331/69403
  • Bestattungen Gredler:
    Dr.-Karl-Lenz-Str.31, 87700 Memmingen
    Tel: 08331/4989199
    Fax 08331/4989152
  • Bestattungen Sandleitner:
    Schweizer Berg 6, 87700 Memmingen
    Tel: 08331/84033
    Fax 08331/84063
  • Bestattungsinstitut Spandl:
    Bismarckstraße 44, 87700 Memmingen
    Tel: 08331/3132
  • Bestattungen Steib und Schauppel:
    Bismarckstraße 17, 87700 Memmingen
    Tel: 08331/901039
    Fax:08331/901035

Sie können auch ein auswärtiges Bestattungsinstitut beauftragen. Deren Anschriften können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen.

Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen.

Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden; Todesfälle im Stadtgebiet von Memmingen, einschließlich der Stadtteile, beim Standesamt Memmingen.

 

Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die Anzeige ist mündlich zu erstatten. Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles im Klinikum Memmingen nimmt dort das Büro ?Verwaltung? vor. Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen.

 

Notwendige Unterlagen

Für die Eintragung eines Sterbefalles in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Todesbescheinigung des Arztes

     

  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden

     

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung

     

  • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Memmingen geführt werden.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Todesfall

Kontakt

Frau Herb

08331/850-337
Zimmer 102
Marktplatz 4
87700 Memmingen

Herr Nixdorf

Leitung
08331/850-331
Zimmer 102
Marktplatz 4
87700 Memmingen