Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4 87700 Memmingen
Franz
Hatzelmann
- versicherungsamt@memmingen.de
Melek
Dinc
- versicherungsamt@memmingen.de
Lydia
Eswein
- versicherungsamt@memmingen.de
Sozialversicherung
Individuelle Auskünfte und Hilfe bei Anträgen im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Kontenklärung, Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten) erhalten Sie beim Städtischen Versicherungsamt. Neben einem gültigen Ausweis und der aktuellsten Aufstellung der beim Versicherungsträger gespeicherten Daten (Rentenauskunft, Renteninformation jew. mit Versicherungsverlauf) sind u.U. weitere, sehr unterschiedliche Unterlagen zur Auskunftserteilung oder Antragstellung erforderlich. Diese können gerne vorab telefonisch erfragt werden.
Renten- oder Rehabilitationsleistungen werden nie automatisch sondern nur auf Antrag erbracht. Die Antragstellung erfolgt am besten persönlich; eine beauftragte Person (auch der Ehegatte) muss sich selbst ausweisen und eine Vollmacht vorlegen können. Die alleinige, persönliche Antragstellung nach den Sozialgesetzbüchern kann ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erfolgen.
Alle Dienstleistungen (Auskunftserteilungen, Antragsaufnahmen, das Fertigen von Kopien / Beglaubigungen für Rentenzwecke und die Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger) sind kostenfrei!
Notwendige Unterlagen
Sie sollten in allen Angelegenheiten wenn möglich persönlich vorsprechen. Hierbei sollten Sie sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Wenn Sie jemanden mit der Erledigung Ihrer Angelegenheit beauftragen, so sollte diese Person (auch der Ehegatte!) eine aktuelle Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen können. Die/der Bevollmächtigte sollte natürlich alle relevanten Angaben zum Antrag machen können.
Unerlässlich ist auch die Vorlage der zuletzt übersandten Aufstellung der beim Träger gespeicherten Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf) zumindest aber die vollständige Versicherungsnummer für das betroffene Konto (eigenes oder, im Hinterbliebenenfall, der/des Verstorbenen) oder, insbesondere bei laufenden Zahlungen, das Zahlzeichen des Renten Service der Deutschen Post (Postabrechnungsnummer / Postrentennummer).
Die weiteren, notwendigen Unterlagen unterscheiden sich von Fall zu Fall und können gerne telefonisch erfragt werden. Bei sehr umfangreichen Antragsverfahren kann eine erste Vorsprache sinnvoll sein, bei der Ihnen eine schriftliche Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen ausgehändigt wird.
Rechtsgrundlagen
Die "Sozialversicherung" ist im deutschen Recht vorrangig in "12 Gesetzbüchern" (SGB I - XII) geregelt. Dazu kommen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die soziale Belange regeln.
zuständige Abteilungen
Kontakt
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433