Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Sozialversicherung

Individuelle Auskünfte und Hilfe bei Anträgen im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Kontenklärung, Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten) erhalten Sie beim Städtischen Versicherungsamt. Neben einem gültigen Ausweis und der aktuellsten Aufstellung der beim Versicherungsträger gespeicherten Daten (Rentenauskunft, Renteninformation jew. mit Versicherungsverlauf) sind u.U. weitere, sehr unterschiedliche Unterlagen zur Auskunftserteilung oder Antragstellung erforderlich. Diese können gerne vorab telefonisch erfragt werden.

Renten- oder Rehabilitationsleistungen werden nie automatisch sondern nur auf Antrag erbracht. Die Antragstellung erfolgt am besten persönlich; eine beauftragte Person (auch der Ehegatte) muss sich selbst ausweisen und eine Vollmacht vorlegen können. Die alleinige, persönliche Antragstellung nach den Sozialgesetzbüchern kann ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erfolgen.

Alle Dienstleistungen (Auskunftserteilungen, Antragsaufnahmen, das Fertigen von Kopien / Beglaubigungen für Rentenzwecke und die Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger) sind kostenfrei!

Notwendige Unterlagen

Sie sollten in allen Angelegenheiten wenn möglich persönlich vorsprechen. Hierbei sollten Sie sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Wenn Sie jemanden mit der Erledigung Ihrer Angelegenheit beauftragen, so sollte diese Person (auch der Ehegatte!) eine aktuelle Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen können. Die/der Bevollmächtigte sollte natürlich alle relevanten Angaben zum Antrag machen können.

Unerlässlich ist auch die Vorlage der zuletzt übersandten Aufstellung der beim Träger gespeicherten Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf) zumindest aber die vollständige Versicherungsnummer für das betroffene Konto (eigenes oder, im Hinterbliebenenfall, der/des Verstorbenen) oder, insbesondere bei laufenden Zahlungen, das Zahlzeichen des Renten Service der Deutschen Post (Postabrechnungsnummer / Postrentennummer).

Die weiteren, notwendigen Unterlagen unterscheiden sich von Fall zu Fall und können gerne telefonisch erfragt werden. Bei sehr umfangreichen Antragsverfahren kann eine erste Vorsprache sinnvoll sein, bei der Ihnen eine schriftliche Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen ausgehändigt wird.

Rechtsgrundlagen

Die "Sozialversicherung" ist im deutschen Recht vorrangig in "12 Gesetzbüchern" (SGB I - XII) geregelt. Dazu kommen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die soziale Belange regeln.

zuständige Abteilungen

Rentenversicherung
Altershilfe Landwirtschaft

Kontakt

Herr Hatzelmann

08331/850-443
Zimmer 3
Ratzengraben 4
87700 Memmingen

Frau Dinc

08331/850-441
Zimmer 001
Ratzengraben 4
87700 Memmingen

Frau Eswein

08331/850-442
Zimmer 2
Ratzengraben 4
87700 Memmingen