Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Renate
Bonnemann
- renate.bonnemann@memmingen.de
Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreisezeit
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW’s mit Anhänger nicht verkehren (§ 30 Abs. 3 StVO).
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur gewährt werden, wenn dringende Erfordernisse vorliegen, die eine Fahrt an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen rechtfertigen.
Private Bedürfnisse oder wirtschaftliche Überlegungen zählen hier nicht dazu.
Darüber hinaus dürfen LKW’s auch in der Haupt-Ferienzeit nicht immer fahren. Dies gilt auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Ferienreiseverordnung).
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen es Antragstellers.
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Kopie
- Nachweis des Auftraggebers über die Dringlichkeit des Transportes
Formulare / Downloads
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