Zum Hauptinhalt

Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Schülerbeförderung
Das Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung der Stadt Memmingen ist zuständig für Schüler, die in Memmingen einschl. den Stadtteilen wohnen. Auswärtige Schüler erkundigen sich bitte bei ihrem zuständigen Landratsamt.Kostenfreie Schülerbeförderung wird gewährt:
- Schüler/innen bis Klasse 4 ab 2 km Schulweg
- Schüler/innen Klassen 5 bis 10 ab 3 km Schulweg
- Schüler/innen ab Klasse 11 erhalten eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten über einen Erstattungsantrag, der bis spätestens 31.10. nach Ende des Schuljahres eingereicht werden muß.
Hier sind grundsätzlich 465,00 € (bis Schuljahr 2020/21 = 440,00 €) je Schuljahr und Familie selbst zu tragen. Erhalten Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld oder beziehen sie laufende Sozialhilfe oder Hartz IV - Leistungen entfällt dieser Selbstbehalt.
Die Beförderungskosten werden nur zur nächstgelegenen Schule übernommen.
- Bis 10. Klasse über Erfassungsbogen bei den Schulen
- Ab 11. Klasse über Erstattungsanträge, die beim Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung, Ratzengraben 4 b, 87700 Memmingen, 2. Stock/Zimmer 201, abgeholt werden können.
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
- Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
Kostenfreiheit des Schulweges
Ihre Ansprechperson
Auskunft Schülerbeförderung

Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433