Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Schülerbeförderung

Bei Fragen zur Organisation des (Schüler-)linienverkehrs siehe www.memmingen.de/nahverkehr 

Kostenfreiheit des Schulweges/ Schülerfahrkarten

Das Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung der Stadt Memmingen ist zuständig für Schüler, die in Memmingen einschl. den Stadtteilen wohnen. Auswärtige Schüler erkundigen sich bitte bei ihrem zuständigen Landratsamt. Kostenfreie Schülerbeförderung wird gewährt:

  • Schüler/innen bis Klasse 4 ab 2 km Schulweg
  • Schüler/innen Klassen 5 bis 10 ab 3 km Schulweg
  • Schüler/innen ab Klasse 11 erhalten eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten über einen Erstattungsantrag, der bis spätestens 31.10. nach Ende des Schuljahres eingereicht werden muß.
    Hier sind grundsätzlich 465,00 € (bis Schuljahr 2020/21 = 440,00 €) je Schuljahr und Familie selbst zu tragen. Erhalten Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld oder beziehen sie laufende Sozialhilfe oder Hartz IV - Leistungen entfällt dieser Selbstbehalt.

Die Beförderungskosten werden nur zur nächstgelegenen Schule übernommen.

Notwendige Unterlagen

  • Bis 10. Klasse über Erfassungsbogen bei den Schulen
  • Ab 11. Klasse über Erstattungsanträge, die beim Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung, Ratzengraben 4 b, 87700 Memmingen, 3. Stock/Zimmer 305, abgeholt werden können.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
  • Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)

Links

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kostenfreiheit des Schulweges

Kontakt

Herr König

08331/850-126
Zimmer 305
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen

Auskunft Schülerfahrkarten

08331/850-127