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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Rotes Dauerkennzeichen (nur für KFZ-Händler)
Rote Kennzeichen werden ausschließlich für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller ausgegeben.
Sie werden befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Sie dürfen nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
- Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle, Bearbeitungszeitraum ca. 3-4 Wochen
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle oder die Führerscheinstelle
- Polizeiliches Führungszeugnis des Firmen-Inhabers (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung beim Einwohnermeldeamt des der Wohnsitzbehörde
- eVB-Code speziell für rote Dauerkennzeichen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint
- Schriftlicher Antrag
KFZ-Zulassung: Rotes Dauerkennzeichen für KFZ-Händler
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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