Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Rotes Dauerkennzeichen (nur für KFZ-Händler)

Rote Kennzeichen werden ausschließlich für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller ausgegeben.

Sie werden befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Sie dürfen nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

Notwendige Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle, Bearbeitungszeitraum ca. 3-4 Wochen
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle oder die Führerscheinstelle
  • Polizeiliches Führungszeugnis des Firmen-Inhabers (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung beim Einwohnermeldeamt des der Wohnsitzbehörde
  • eVB-Code speziell für rote Dauerkennzeichen
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Vollmacht falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint
  • Schriftlicher Antrag

 

zuständige Abteilungen

KFZ-Zulassung: Rotes Dauerkennzeichen für KFZ-Händler

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen