Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Rentenversicherung: Kontenklärung

Sie haben Schwierigkeiten mit den von der Rentenversicherung übersandten Vordrucken (Kontenklärung) und/oder Anschreiben (Anhörung / Bescheid)?

Fast jede/r Versicherte erhält im Laufe ihres/seines Lebens mindestens einmal Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Meist fordert der Träger zu einer Kontenklärung auf und fragt hierbei nach Zeiträumen in ihrem Leben, zu welchen die Rentenversicherung noch keine Meldungen oder sonstige Angaben besitzt. Dies hat nichts mit Neugier zu tun sondern soll ihr Rentenkonto auf einen richtigen und vollständigen Stand bringen. Umgekehrt werden im übersandten Versicherungsverlauf die Zeiträume und Tatbestände dargestellt, welche der Rentenversicherung durch Meldungen übermittelt wurden. Auch hier sollten Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben prüfen.

Bitte bedenken Sie, dass auch Beiträge und Zeiten in einem ausländischen Sozialversicherungssystem Ansprüche im deutschen Rechtsbereich ergänzen oder sogar schaffen können. Es ist also sinnvoll und notwendig auch diese Tatsachen in geeigneter Form gegenüber der Rentenversicherung nachzuweisen!

Umfangreich und unter Umständen schwierig sind Kontenklärungen mit Zeiten im Beitrittsgebiet (ehem. DDR) und für deutsche Staatsangehörige, die aus früheren Siedlungsgebieten in Osteuropa und Staaten der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR) (sog. Fremdrentengesetz) stammen.

Zeiten in denen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen können dennoch einen Wert für die spätere Rente haben oder zumindest die Voraussetzungen für eine spätere Rentenzahlung begünstigen oder schaffen. Solche Zeiten (z.B. Schulbesuch, Kindererziehung usw.) können aber nur durch Ihre eigene Erklärung geltend gemacht werden - keinesfalls werden diese Tatbestände automatisch in das Rentenkonto eingebucht!

Vordrucke und Formulare sollen Verwaltungsabläufe erleichtern und beschleunigen. In ihrer kompakten Form bedienen sie sich jedoch meist einer Fachsprache, die oftmals als "Beamtendeutsch" missverstanden wird. Gerne erläutern wir ihnen die Begriffe und Bezeichnungen aus dem Sozialrecht im persönlichen Gespräch. Ebenso können wir Ihnen den Versicherungsverlauf erläutern und geben Ihnen Tipps und Hinweise, wo und wie ggf. noch fehlende Unterlagen beschafft werden könnten.

Egal ob Sie nun ein einfaches Anschreiben, eine Anhörung oder gar einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten: wenn Sie Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Doch ohne Ihr Zutun können wir leider nicht helfen, denn niemand kennt Ihr Arbeits- und Versicherungsleben besser, als Sie selbst!

zuständige Abteilungen

Kontenklärung Rentenversicherung

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