Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Personalausweis

Muster Personalausweis (Quelle: "Bundesministerium des Innern und für Heimat")

Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren! Auf Wunsch wird ein Personalausweis auch schon vorher ausgestellt. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen.

Beachten Sie bitte, dass das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos veranlassen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Alle weiteren Informationen rund um den Personalausweis (Fingerabdrücke, Chip-Daten, online-Ausweisfunktion, etc.) finden Sie unter www.personalausweisportal.de!

Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin.

Namensänderung
Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie diesen neu beantragen.

PIN
Falls die gesetzte PIN vergessen wurde, können Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis bei der für sie zuständigen Passbehörde kostenfrei aktivieren lassen oder eine neue PIN setzen. Dies ist nur persönlich möglich, um Terminvereinbarung wird gebeten

Verlust
Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.

Bearbeitungszeit

Die Zeitspanne zwischen Beantragung und Aushändigung des fertigen Dokuments ist abhängig von der Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin. Urlaubs- bzw. Ferienzeit, erhöhtes Antragsaufkommen oder sonstige organisatorische Gründe (Wartungsarbeiten, etc.) können dazu führen, dass mehrwöchigen Wartezeiten auf das Dokument in Kauf zu nehmen sind.

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Dokuments können Sie der „Pass / Personalausweis – Statusabfrage“ entnehmen.

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Geburtstag 6 Jahre, ab dem 24. Geburtstag 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis
Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in dringenden Notfällen für maximal 3 Monate und in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
 
Aushändigung
Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie die bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.

Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Kosten

Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen

  • Personalausweis: 37,00 Euro
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • sofern das bisherige Dokument nicht von Memmingen ausgestellt war bzw. Geburts-/Heiratsort nicht Memmingen ist
    • Geburts-/Abstammungsurkunde
    • Heiratsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Zustimmung beider Eltern vor dem 16. Geburtstag
    (siehe Punkt Zustimmungserklärung)
  • Größe und Augenfarbe
  • persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich

Zustimmungserklärung
Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft Einwohnermelde- und Passamt

08331/850-327