Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Peter
Vodopija
- peter.vodopija@memmingen.de
Parkausweis für Schwerbehinderte
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-weit gültigen Schwerbehindertenparkausweises, ergibt sich aus den eingetragen Merkzeichen auf der Rückseite des Versorgungsausweises (Schwerbehindertenausweis vom ZBFS). Voraussetzung ist das Merkzeichen aG für „außergewöhnlich gehbehindert“ oder BL für „blind“.
Die Antragstellung und Ausstellung des Schwerbehindertenparkausweises erfolgt in den Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamts.
Der Schwerbehindertenparkausweis ist für 5 Jahre gültig (bei unbefristet gültigem Versorgungsausweis). Ist der Schwerbehindertenausweis befristet gültig, so wird der Schwerbehindertenparkausweis auf dieselbe Dauer der Befristung ausgestellt.
Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (Versorgungsausweis vom ZBFS)
- Einstufungsbescheid
- Passbild (möglichst aktuell)
- Vollmacht und Personalausweis (von Betroffenem/ner und Vertreter/in)