
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Marktplatz 4 87700 Memmingen
Thomas
Klett
- standesamt@memmingen.de
Martina
Sommer
- standesamt@memmingen.de
Namensrechtliche Erklärungen
Sie können als Einwohner von Memmingen folgende namensrechtliche Erklärungen beim Standesamt Memmingen abgeben:
für Ehegatten/Lebenspartner:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
- nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
für Kinder:
- Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
allgemein:
- Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
- Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Beachten Sie bitte auch, dass namensrechtliche Erklärungen grundsätzlich unwiderruflich sind.
Kosten
25,-- Euro, Erklärungen nach 94 BVFG und 47 EGBGB sind gebührenfrei
zuständige Abteilungen
Kontakt

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