Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Namensrechtliche Erklärungen

Sie können als Einwohner von Memmingen folgende namensrechtliche Erklärungen beim Standesamt Memmingen abgeben:

für Ehegatten/Lebenspartner:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
  • nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

für Kinder:

  • Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

allgemein:

  • Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
  • Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

Beachten Sie bitte auch, dass namensrechtliche Erklärungen grundsätzlich unwiderruflich sind.

Kosten

25,-- Euro, Erklärungen nach 94 BVFG und 47 EGBGB sind gebührenfrei

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Klett

08331/850-338
Zimmer 101
Marktplatz 4
87700 Memmingen

Frau Sommer

08331/850-333
Zimmer 103
Marktplatz 4
87700 Memmingen