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Stadtverwaltung
Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Mutterschaftsanerkennung
Mutterschaftsanerkennung, auch Mutterschaftsanerkenntnis genannt, ist die förmliche Anerkennungserklärung einer Frau, die Mutter eines bestimmten Kindes zu sein. Nach den Rechtsordnungen der Staaten, die auf dem Anerkennungssystem beruhen (z.B. Frankreich, Italien), entstehen erst mit der M. rechtliche Beziehungen zwischen Mutter und Kind.
Die Mutterschaftsanerkennung wird nur bei ledigen bzw. nicht verheirateten (geschieden oder verwitwet) Müttern verlangt.
Ausweis und Geburtsurkunde der Mutter
Ihre Ansprechpersonen
Herr Klett
Frau Theim
Frau Holley

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