Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig und können persönlich, schriftlich oder online (siehe unten) aber nicht per Email und nicht telefonisch beantragt werden.
Eine Auskunft darf nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person mit den gemachten Angaben zweifelsfrei identifizierbar ist. Daher ist bei der Beantragung jeweils der Familienname, frühere Namen, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift in Memmingen anzugeben.
Außerdem ist anzugeben, dass die Daten weder zu Werbezwecken noch für Adresshandel verwendet werden. Es sei denn, die betroffene Person hat dem ausdrücklich zugestimmt.
Der Antrag ist formlos möglich.
Melderegisterauskünfte können Sie auch rund um die Uhr online über das Internet abrufen! Dabei erhalten Sie Auskunft über
den Vor- und Familiennamen (mit akademischem Grad),
Für jede schriftlich gestellte Melderegisterauskunft ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage einen Freiumschlag und 10,00 Euro in Bar bei.
Für jede Online-Melderegisterauskunft werden 8,00 Euro verrechnet.