Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Mehrwegpflicht

Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegpflicht nach § 33 und 34 Verpackungsgesetz. Zum Mitnehmen angebotene Speisen und Getränke müssen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Kleine Betriebe müssen zumindest erlauben, dass Kunden ihre eigene Behältnisse mitzubringen und müssen darauf hinweisen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument unter "Unterlagen".

Rechtsgrundlagen

Links

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Verpackungsgesetz

Kontakt

Herr Zeller

08331/850-601
Zimmer 110
Schlossergasse 1
87700 Memmingen

Herr Wigand

Leitung
08331/850-619
Zimmer 108
Schlossergasse 1
87700 Memmingen