Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

LKW-/Bus-Führerschein

Seit dem 01.01.1999 gilt in der BRD eines neues Fahrerlaubnisrecht. Basierend auf die EU-Führerscheinrichtlinie wurde europaweit eine zeitliche Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse für LKW und Lastzüge eingeführt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn ein Gesundheitscheck und ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden kann.Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 für LKW und Lastzüge dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der neuen Klasse C oder CE mehr führen, sofern diese die Fahrberechtigung aus der früheren Klasse 3 übersteigt.
Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, müssen Ihre Fahrerlaubnis mit dem 50. Geburtstag verlängern lassen, wenn sie Fahrzeugkombinationen führen, die aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger mit einer Achse bestehen,

  • soweit die zulässige Gesamtsmasse des Zuges mehr als 12.000 kg beträgt,
  • ein Anhänger mitgeführt wird, dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt.

Inhaber der Klasse C/CE, die Ihren Führerschein nach dem 01.01.1999 erworben haben, müssen alle 5 Jahre (unabhängig vom Alter) ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen. Das genaue Ablaufdatum ist in der Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Für alle Verlängerungsanträge gilt, dass sie rechtzeitig ca. 4 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer bzw. dem 50. Geburtstag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Somit ist ausreichend Zeit gegeben, um einen ununterbrochenen Fortbestand der Fahrerlaubnis zu gewährleisten. Sie dürfen aber ab dem 50. Lebensjahr bzw. ab Ablauf der Geltungsdauer keine Fahrzeuge dieser Klasse fahren. Ist der Gesundheitscheck in Ordnung und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen, wird die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis um 5 Jahre verlängert.

Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle

Kosten

  • Verlängerung des Lkw-/Bus-Führerscheins ohne Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 43,90 Euro
  • Verlängerung des Lkw-/Bus-Führerscheins mit Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 76,40 Euro
  • nur Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 33,50 Euro

Notwendige Unterlagen

  • 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • der bisherige Führerschein
  • ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt
  • ein ärztliches Gutachten
  • ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module) bzw. Grundqualifikation nach dem BKrFQG
  • ggf. ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
  • ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab Vollendung 50. Lebensjahres (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Führerschein für LKW-/Bus-Fahrer
Berufskraftfahrer
Verlängerung LKW/Bus-Fahrerlaubnis

Kontakt

Frau Linder

08331/850-305
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
87700 Memmingen

Frau Barnett

08331/850-308
1. OG/Büro 5
Kalchstraße 10
87700 Memmingen

Frau Wassermann

08331/850-304
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
87700 Memmingen

Frau Pauli

08331/850-305
1. OG/Büro 4
Kalchstraße 10
87700 Memmingen