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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug überführen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 5 Tage (nur innerhalb Deutschlands!) gültig und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Die Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis durch Kaufvertrag, Rechnung oder der Fahrzeugpapiere) erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- eVB-Code für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht für den Beauftragten
- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2 (Kopien werden anerkannt)
- Gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)
- Ohne Hauptuntersuchung wird die Fahrt auf die Durchführung der Hauptuntersuchung im Stadtgebiet Memmingen / angrenzender Landkreis beschränkt.
Überführungskennzeichen
KFZ-Zulassung: Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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