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Helga
Wölfle
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Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt ist. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten (Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen) so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht.
Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetzes und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken. Damit dient die Kriegsopferfürsorge der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes. Die besonderen Hilfen im Einzelfall entsprechen weitgehend den Leistungen der Sozialhilfe.
Nähere Informationen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und den Leistungsarten der Kriegsopferfürsorge finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser.
Die Kriegsopferfürsorgestelle der Stadt Memmingen ist für eine Leistungserbringung nur dann zuständig, wenn Betroffene ihren Wohnsitz in Memmingen haben.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf vorherigen Antrag erbracht und dienen zur Deckung eines aktuellen Bedarfs. Eine rückwirkende Leistungserbringung ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin. Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die von uns benötigten Unterlagen informiert.
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