
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Marktplatz 4 87700 Memmingen
Martina
Sommer
- standesamt@memmingen.de
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
Soll die Austrittserklärung schriftlich erfolgen, muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich beglaubigt sein (durch Standesbeamten oder Notar).
Steuerliche Auswirkungen klären Sie bitte mit dem zuständigen Kirchensteueramt.
Wichtig: Wir bitten möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihren Kirchenaustritt vorbereiten können.
Kosten
- Austritt pro Person: 35,-- Euro
Notwendige Unterlagen
Zur persönlichen Austrittserklärung beim zuständigen Standesamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Die Lohnsteuerkarte wird vom zuständigen Finanzamt berichtigt.
Rechtsgrundlagen
Artikel 2 Absatz 3 Bayer. Kirchensteuergesetz
zuständige Abteilungen
Kontakt

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