Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.

Soll die Austrittserklärung schriftlich erfolgen, muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich beglaubigt sein (durch Standesbeamten oder Notar).

Steuerliche Auswirkungen klären Sie bitte mit dem zuständigen Kirchensteueramt.

Wichtig: Wir bitten möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihren Kirchenaustritt vorbereiten können.  

 

 

 

 

Kosten

  • Austritt pro Person: 35,-- Euro

 

Notwendige Unterlagen

Zur persönlichen Austrittserklärung beim zuständigen Standesamt  ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Die Lohnsteuerkarte wird vom zuständigen Finanzamt berichtigt.

 

Rechtsgrundlagen

Artikel 2 Absatz 3 Bayer. Kirchensteuergesetz

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Sommer

08331/850-333
Zimmer 103
Marktplatz 4
87700 Memmingen

Frau Jaksch

08331/850-332
Zimmer 101
Marktplatz 4
87700 Memmingen