Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

KFZ-Zulassung: Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

Sie möchten Ihr Fahrzeug, welches derzeit außer Betrieb gesetzt ist, wieder auf Ihren Namen zulassen.

Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nicht erforderlich wenn sich keine Änderung ergibt)
    Sollte diese bei einer Bank hinterlegt sein, und zur Wiederzulassung benötigt werden, muss das Dokument angefordert werden (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • eVB-Code
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Alte, entwertete Kennzeichen
    Achtung: bitte die silbernen Ringe entfernen, da nur noch Klebeplaketten verwendet werden.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
St.-Ulrich-Platz 1
87700 Memmingen