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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
37 KFZ-Zulassungsstelle
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Telefon
08331/850-310
Fax
08331/850-368
E-Mail
zulassung@memmingen.de
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle
- zulassung@memmingen.de
KFZ-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches außerhalb des Zulassungsbezirkes Memmingen zugelassen ist bzw. war. Sie sind nach Memmingen gezogen und müssen Ihr Fahrzeug ummelden
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
Sollte dieser bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen) - Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- eVB-Code
- Personalausweis des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
(bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) - Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen) wenn diese nicht übernommen werden sollen
Bei Umzug nach Memmingen und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- eVB-Code
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht für den Beauftragten
Hat sich gleichzeitig noch ihr Name durch Heirat o.ä. geändert benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ebenfalls.
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