Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

AAA
Zum Hauptinhalt

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

KFZ-Zulassung: Umschreibung von außerhalb

Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches außerhalb des Zulassungsbezirkes Memmingen zugelassen ist bzw. war. Sie sind nach Memmingen gezogen und müssen Ihr Fahrzeug ummelden

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
    Sollte dieser bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • eVB-Code
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
    (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen) wenn diese nicht übernommen werden sollen

Bei Umzug nach Memmingen und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • eVB-Code
  • Personalausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Vollmacht für den Beauftragten

Hat sich gleichzeitig noch ihr Name durch Heirat o.ä. geändert benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ebenfalls.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen