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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
KFZ-Zulassung: Umschreibung innerhalb von Memmingen
Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches noch im Zulassungsbezirk Memmingen zugelassen ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
Sollte diese bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen) - Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- eVB-Code
- Personalausweis des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
(bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) - Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- soll ein neues Kennzeichen vergeben werden, müssen auch die bisherigen Kennzeichen mitgebracht werden.
Falls das Fahrzeug abgemeldet ist benötigen Sie alle o.g. Unterlagen bis auf die Kennzeichen.
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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