Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

KFZ-Zulassung: Umschreibung innerhalb von Memmingen

Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches noch im Zulassungsbezirk Memmingen zugelassen ist.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
    Sollte diese bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • eVB-Code
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
    (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • soll ein neues Kennzeichen vergeben werden, müssen auch die bisherigen Kennzeichen mitgebracht werden.

Falls das Fahrzeug abgemeldet ist benötigen Sie alle o.g. Unterlagen bis auf die Kennzeichen.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen