Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

KFZ-Steuerbefreiung

Sie wollen eine Steuerbefreiung bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges beantragen auf Grund einer Schwerbehinderung, einer Landwirtschaft, eines Anhängerzuschlages oder ähnlichem.

Falls die Steuerbefreiung vom Zollamt abgelehnt wird, ist der Halter verpflichtet unverzüglich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und schwarze Kennzeichen auf eigene Kosten zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie die notwendigen Formulare. Die beigefügten Merkblätter sind nur für den Halter zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Beachtung.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Steuerbefreiung KFZ

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
St.-Ulrich-Platz 1
87700 Memmingen