Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle
- zulassung@memmingen.de
KFZ-Steuerbefreiung
Sie wollen eine Steuerbefreiung bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges beantragen auf Grund einer Schwerbehinderung, einer Landwirtschaft, eines Anhängerzuschlages oder ähnlichem.
Falls die Steuerbefreiung vom Zollamt abgelehnt wird, ist der Halter verpflichtet unverzüglich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und schwarze Kennzeichen auf eigene Kosten zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie die notwendigen Formulare. Die beigefügten Merkblätter sind nur für den Halter zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Beachtung.
Formulare / Downloads
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Antrag auf Steuerermäßigung für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
Hier sind zudem noch mitzubringen:
Einheitswertbescheid
Steuernummer (einzutragen auf dem Antrag)
Beitragsbescheid Berufsgenossenschaft - Antrag auf KFZ-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte
- Antrag auf Steuervergünstigung nach § 10 KraftStG
- Antrag auf Anhängerzuschlag
- Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 KraftStG
- Merkblatt Land-Forstwirtschaft und Sonderkfz.
- Merkblatt KFZ-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte
- Merkblatt Anhänger § 10 Abs.1 und 2 KraftStG
- Merkblatt Linienverkehr
zuständige Abteilungen
Kontakt
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