Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Jagdschein / Jagdrecht

Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

Voraussetzungen:

 

Zuverlässigkeit und Eignung

Ein Jagdschein/Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

Kosten

Jagdscheine:

  • Tagesjagdschein 15,00 €
  • Jahresjagdschein normal 60,00 €
  • Jahresjagdschein ermäßigt 6,00 €
  • 3-Jahresjagdschein normal 150,00 €
  • 3-Jahresjagdschein ermäßigt 15,00 €
  • Jugendjagdschein, einjährig 37,50 €

Falknerscheine:

  • Jahresfalknerschein 15,00 €
  • 3-Jahresfalknerschein 40,00 €

Notwendige Unterlagen

Neuantrag:

  • Prüfungszeugnis staatl. Jägerprüfung
  • Versicherungsbescheinigung über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Passbild

Verlängerung:

  • Vorhandener Jagdschein
  • Versicherungsbescheinigung über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
  • Zu Beachten: Enthält der vorhandene Jagdschein keine Verlängerungsmöglichkeit mehr, ist zusätzlich ein Passbild erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Links

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Falknerschein

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Frau Lichtenstein

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Zimmer 311
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