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Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Integrationskurse

Die deutschen Sprachkenntnisse von Ausländern, welche dauerhaft in Deutschland leben werden, werden inzwischen als eines der Hauptkriterien einer erfolgreichen Integration angesehen. Aus diesem Grund werden Integrationskurse angeboten.

Eine Zulassung zu solch einem Sprachkurs können Ausländer, welche sich bereits längerfristig in Deutschland aufhalten, Deutsche oder Unionsbürger direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.

Ausländer, welche vor kurzem erst in das Bundesgebiet eingereist sind, erhalten einen Berechtigungsschein von dem zuständigen Ausländeramt ausgehändigt.


Was ist ein Integrationskurs?

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.
Ein allgemeiner Integrationskurs dauert 700 Unterrichtsstunden. Es gibt auch spezielle Integrationskurse zum Beispiel für Frauen, Eltern, Jugendliche sowie für Personen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Diese Kurse dauern bis zu 1.000 Unterrichtsstunden. Wenn Sie besonders schnell lernen, können Sie einen Intensivkurs besuchen. Dieser dauert nur 430 Unterrichtsstunden.
Welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, stellt der Kursträger in einem Test vor Kursbeginn fest.


Teilnahme am Abschlusstest

Der Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest und dem Test zum Orientierungskurs. Wenn Sie im Sprachtest ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und den Test zum Orientierungskurs bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wenn Sie nicht erfolgreich waren, erhalten Sie nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis. Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.


Vorteile durch die Teilnahme am Integrationskurs

Ausländerinnen und Ausländer, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden.
Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.


Ordnungsgemäße Kursteilnahme

Damit Sie das Ziel des Integrationskurses erreichen, sollten Sie ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht regelmäßig besuchen und am Abschlusstest teilnehmen sollten. Die ordnungsgemäße Kursteilnahme ist für Sie auch wichtig, wenn Sie Fahrtkosten erhalten oder später Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen wollen. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme schriftlich, wenn Sie dies wünschen.

Sollten Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie den Integrationskurs regelmäßig und ordnungsgemäß besuchen, da andernfalls das Ausländeramt oder ggf. das Jobcenter Sanktionen verhängen kann, z.B. Bußgeld oder Zwangsgeld.

Der Wechsel des Kursträgers ist grundsätzlich nur nach Abschluss eines Kursabschnitts möglich.


Kosten des Integrationskurses

Sie müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (Stand 04/2024) an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines jeden Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden und vor dem Orientierungskurs zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, muss diejenige Person den Kostenbeitrag bezahlen, die verpflichtet ist, für Ihren Unterhalt zu sorgen.
Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder Ihnen die Zahlung wegen Ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes beantragen, die für Sie zuständig ist.

Weitere Informationen zum Thema Integrationskurs erhalten Sie direkt bei den Sprachkursträgern (Liste bei Formulare), beim Ausländeramt oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


Weiterführende Informationen:

www.bamf.de

Formulare / Downloads

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Auskunft Ausländeramt

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