Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Importfahrzeug zulassen

Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen.

Voraussetzung ist die Identifikation des Fahrzeuges. Diese hat durch Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, o.ä.) zu erfolgen.

Notwendige Unterlagen

  • Ausländische Fahrzeugdokumente
    (bei Neufahrzeugen nicht unbedingt vorhanden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • eVB-Code
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
    (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Nur für Gebrauchtfahrzeuge:

  • Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen im Ausland)
  • Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung falls in Deutschland diese fällig gewesen wäre (PKW in der Regel: 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum)

Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt zusätzlich:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gutachen nach §21 StVZO

Hat das Fahrzeug einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometern oder ist die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Zulassung unter 6 Monate, müssen Sie uns den Vordruck zur Umsatzsteuer ausfüllen.
Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

KFZ-Zulassung: Fahrzeug aus dem Ausland (Importfahrzeug)

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen