Kontakt Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle
- zulassung@memmingen.de
Importfahrzeug zulassen
Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen.
Voraussetzung ist die Identifikation des Fahrzeuges. Diese hat durch Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, o.ä.) zu erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Ausländische Fahrzeugdokumente
(bei Neufahrzeugen nicht unbedingt vorhanden) - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
- eVB-Code
- Personalausweis des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
(bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) - Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Nur für Gebrauchtfahrzeuge:
- Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen im Ausland)
- Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung falls in Deutschland diese fällig gewesen wäre (PKW in der Regel: 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum)
Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt zusätzlich:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Gutachen nach §21 StVZO
Hat das Fahrzeug einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometern oder ist die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Zulassung unter 6 Monate, müssen Sie uns den Vordruck zur Umsatzsteuer ausfüllen.
Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
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