Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Immissionsschutz: Heizen mit Holz

Was verbrannt werden darf, ist gesetzlich geregelt. Erlaubt sind beispielsweise Kohle, naturbelassenes, trockenes, stückiges Holz und Holzpresslinge. Nicht verwendet werden dürfen zum Beispiel gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz sowie Span-, Sperrholz- oder Faserplatten. Außerdem nicht erlaubt sind Verpackungsmaterial, Papier, Zeitungen, Kunststoffe, Altpapierbriketts sowie jegliche Abfälle.

Informationen und Tipps zum Heizen mit Holz finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz.

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Herr Wigand

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