Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Heilpraktikererlaubnisse

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

Kosten

  • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
  • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

Notwendige Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Zeugnis der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule
  • Gesundheitszeugnis, dass dem Antragsteller nicht infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • Diplom (nur bei Diplom-Psychologen)

Rechtsgrundlagen

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Foit

Leitung
08331/850-350
Zimmer 308
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen

Frau Lichtenstein

08331/850-350
Zimmer 311
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